§ 4 AbgV Ökologischer Ausgleich > Bewirtschaftungsbeitrag |
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1 Der Bewirtschaftungsbeitrag setzt sich aus einem Grundbeitrag und Bonusbeiträgen für zusätzlich erbrachte Leistungen zusammen. Gestützt auf die Nutzungsart, die Bewirtschaftungserschwernisse, die vereinbarten naturschützerischen Zusatzleistungen und die Zonen nach Landwirtschaftsrecht berechnet er sich wie folgt (Fr./Are/Jahr): Grundbeiträge: a) Mähnutzung (ohne Weide): Sömmerungsgebiet Fr. 10.--/Are/Jahr; b) Weidenutzung: Sömmerungsgebiet Fr. 3.50/Are/Jahr; c) Zuschlag Extensivwiese: Ackerbauzone Fr. 15.--/Are/Jahr; Übergangszone Fr. 15.--/Are/Jahr; Hügelzone Fr. 12.--/Are/Jahr; Bergzone 1 und 2 Fr. 7.--/Are/Jahr; Bergzone 3 und 4 Fr. 5.50/Are/Jahr; d) Zuschlag Streufläche: Ackerbauzone Fr. 20.--/Are/Jahr; Übergangszone Fr. 20.--/Are/Jahr; Hügelzone Fr. 17.--/Are/Jahr; Bergzone 1 und 2 Fr. 12.--/Are/Jahr; Bergzone 3 und 4 Fr. 9.50/Are/Jahr; e) Zuschlag Extensivweide: Ackerbauzone Fr. 4.50/Are/Jahr; Übergangszone Fr. 4.50/Are/Jahr; Hügelzone Fr. 4.50/Are/Jahr; Bergzone 1 und 2 Fr. 4.50/Are/Jahr; Bergzone 3 und 4 Fr. 4.50/Are/Jahr; Bonusbeiträge: a) Mahd mit Balkenmäher: Fr. 1.--/Are/Jahr; b) Mahd mit Sense: Fr. 3.--/Are/Jahr; c) Alternierendes Stehenlassen auf 10–20% der Fläche oder gestaffelter Schnitt gemäss Vertrag: Fr. 1.--/Are/Jahr; d) Zusätzliche Mahd gemäss Vertrag (Problempflanzenbekämpfung): Fr. 5.--/Are/Jahr; e) Pflegeschnitt auf beweideten Flächen, mit selektivem Stehenlassen von Einzelsträuchern und Einzelbäumen gemäss Vertrag: Fr. 3.--/Are/Jahr; f) Spätere Schnittzeitpunkte als gemäss DZV: mindestens 2 Wochen Fr. 1.--/Are/Jahr; mindestens 4 Wochen Fr. 4.--/Are/Jahr; g) Erstellung und Unterhalt von Abzäunungen: diverse Richtpreise; Bonusbeiträge: a) Naturräumliche Erschwernisse (Einzelsträucher, Bäume, Steine/Felsbrocken, Nässe, erschwerende Kleintopografie): leichte Fr. 0.50/Are/Jahr; mittlere Fr. 1.--/Are/Jahr; grosse Fr. 2.--/Are/Jahr; sehr grosse Fr. 5.--/Are/Jahr; b) Maschinelle Erschliessung (Zufahrt mit Transporter): eingeschränkt Fr. 1.--/Are/Jahr; teilweise nicht möglich Fr. 2.--/Are/Jahr; nicht möglich Fr. 5.--/Are/Jahr; 2 Die Zuschläge gemäss Abs. 1 Ziff. 1 Bst. c, d und e werden für Flächen ausbezahlt, bei denen kein Anspruch auf Biodiversitätsbeiträge nach DZV besteht. 3 Als Voraussetzung für den Bewirtschaftungsbeitrag muss mindestens eine der folgenden naturschützerischen Zusatzleistungen vereinbart werden (ohne Anrechnung als Bonusbeitrag): a) meldepflichtiger, schutzzielgemässer Grabenunterhalt bei Feuchtstandorten; b) ganzjähriges Weideverbot auf Trockenstandorten; c) Mahd mit Balkenmäher oder mit Sense; d) alternierendes Stehenlassen auf 10-20% der Fläche; e) gestaffelter Schnitt gemäss Vertrag oder späterer Schnitt als gemäss DZV. |
> Auflagen, § 2 AbgV > Ausrichtung, § 3 AbgV > Beitragshöhe, § 1 AbgV > Gebietsverzeichnis, § 6 AbgV > Verfahren: Beitragsauszahlung, § 8 AbgV > Verfahren: Beitragskumulation, § 9 AbgV > Verfahren: Beitragsrückzahlung, § 10 AbgV > Verfahren: Bundesbeitrag, § 11a AbgV > Verfahren: Gemeindebeitrag, § 11 AbgV > Verfahren: Vertrag, § 7 AbgV |