§ 8 AbgV
Bewirtschaftungs­beitrag > Beitrags­auszahlung
1 Die Abgeltungen und Bewirt­schaftungs­beiträge werden jährlich Ende Dezember aus­bezahlt. Die Aus­zahlung erfolgt direkt an die Beitrags­berechtigten.

2 Die Aus­zahlung erfolgt gleich­zeitig mit den Beiträgen nach DZV. Sie erfolgt auf An­weisung des zu­ständigen Departements.