§ 6 AbgV Bewirtschaftungsbeitrag > Gebietsverzeichnis |
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Das zuständige Departement erstellt für die einzelnen Gebiete ein nach Gemeinden und Parzellen geordnetes Verzeichnis, aus welchem folgende Informationen hervorgehen: - die Zonenzuteilung, - die Parzellengrösse, - die Bewirtschafterin respektive der Bewirtschafter, - die Grundeigentümerin respektive der Grundeigentümer, - die Bewirtschaftungserschwernisse, - die naturschützerischen Zusatzleistungen, - die Beitragshöhe. |