§ 3 AbgV Bewirtschaftungsbeitrag > Ausrichtung |
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1 Die Bewirtschaftungs- und Pflegebeiträge werden zusätzlich zu den Biodiversitätsbeiträgen nach DZV ausgerichtet. 2 Bei angeordnetem, periodischem Schnittverzicht wird die Ertragseinbusse im Verzichtsjahr abgegolten und für die zusätzliche Erschwernis im Folgejahr ein erhöhter Bewirtschaftungsbeitrag ausgerichtet. Der Auszahlungsmodus wird in den Bewirtschaftungsverträgen festgelegt. |