§ 3 AbgV
Bewirtschaftungs­beitrag > Aus­richtung
1 Die Bewirt­schaftungs- und Pflege­beiträge werden zu­sätzlich zu den Bio­diversitäts­beiträgen nach DZV aus­gerichtet.

2 Bei ange­ordnetem, periodi­schem Schnitt­verzicht wird die Ertrags­einbusse im Verzichts­jahr abge­golten und für die zu­sätzliche Erschwernis im Folge­jahr ein er­höhter Bewirtschaftungs­beitrag aus­gerichtet. Der Auszahlungs­modus wird in den Bewirt­schaftungs­verträgen fest­gelegt.