GEMEINDE
RICHTERSWIL
PLANUNG
ZONE
GRUNDSTÜCK
GEBÄUDE
BEWILLIGUNG
GEMEINDE
RICHTERSWIL
Erholungszone
Bauten und Anlagen
Anwendung
von Art. 31/4 BZO
Strengere
Bauvorschriften
im Einzelfall
Befreiung von
Bauvorschriften
im Einzelfall
Bauliche Änderungen
an vorschriftswidrigen
Bauten und Anlagen
Behebung von
vorschriftswidrigen
Missständen
Wiederaufbau von
ganz oder teilweise
zerstörten Gebäuden