GEMEINDE
RICHTERSWIL
GEMEINDE
RICHTERSWIL

Bauten und Anlagen

Anwendung
von Art. 31/4 BZO

Strengere
Bauvorschriften
im Einzelfall

Befreiung von
Bauvorschriften
im Einzelfall

Bauliche Änderungen
an vorschriftswidrigen
Bauten und Anlagen

Behebung von
vorschriftswidrigen
Missständen

Wiederaufbau von
ganz oder teilweise
zerstörten Gebäuden