§ 25 BO Bauzone mit speziellen Vorschriften: Parz. GS Nr. 1769 |
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Die Bauzone mit speziellen Vorschriften (BsV1), Baubereich für Parz. GS Nr. 1769, gelten die folgenden Bestimmungen: a) Die Parzelle GS Nr. 1769 ist für die Erstellung von maximal zwei Landhäusern bestimmt. Es darf nur mittels Arealbebauung gebaut werden. b) Die Bauten liegen im Ortsbildschutzgebiet Buonas und sind so unauffällig wie möglich in die landschaftliche und bauliche Umgebung einzufügen. Ostseitig darf auf dem Grundstück GS Nr. 1769 keine Stützmauer erstellt werden und auf dem benachbarten GS Nr. 392 keine Terrainveränderung vorgenommen werden. c) Es gelten die folgenden Grundmasse: 1 Vollgeschoss, AZ = 0.15, Wohnanteil mindestens 80%, maximale Firsthöhe 6.80 m. Anstelle von Grenzabständen gilt die im Zonenplan eingetragene Zonenbaulinie. d) Die Häuser müssen ein Giebeldach aufweisen. |
> Vollgeschoss, § 22 VPBG > Vollgeschoss (Terrassenhaus), § 43 BO > Vollgeschosszahl, § 37 BO > Geschosshöhe, § 37 BO > Ausnützungsziffer, § 38 BO > Mindestnutzungsanteile, § 41 VPBG > Firsthöhe, § 13 VPBG (altrechtlich) |