§ 38 BO Ausnützungsziffer |
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1 Die anzurechnende Geschossfläche umfasst die Geschossflächen gemäss kantonalem Recht. 2 Reichen Räume in Vollgeschossen über mehrere Geschosshöhen, so sind deren virtuelle Geschossflächen bei der Berechnung der Ausnützungsziffer mit zu berücksichtigen. 3 Bei einem festgelegten Mindestanteil für Wohnen errechnet sich der Ansatz aus der anzurechnenden Geschossfläche. |
> Ausnützungsziffer, § 34 VPBG |