GEMEINDE
RICHTERSWIL
PLANUNG
ZONE
GRUNDSTÜCK
GEBÄUDE
BEWILLIGUNG
GEMEINDE
RICHTERSWIL
Zone für öffentliche Bauten
Nutzungsmass
Anwendung
von Art. 30/1 BZO
Empfindlichkeitsstufe
Strengere
Bauvorschriften
im Einzelfall
Befreiung von
Bauvorschriften
im Einzelfall
Bauliche Änderungen
an vorschriftswidrigen
Bauten und Anlagen
Behebung von
vorschriftswidrigen
Missständen
Wiederaufbau von
ganz oder teilweise
zerstörten Gebäuden