GEMEINDE
RICHTERSWIL
GEMEINDE
RICHTERSWIL

Bauten und Anlagen
für die Bewirtschaftung

Anwendung
von § 40/1 PBG

Strengere
Bauvorschriften
im Einzelfall

Befreiung von
Bauvorschriften
im Einzelfall

Bauliche Änderungen
an vorschriftswidrigen
Bauten und Anlagen

Behebung von
vorschriftswidrigen
Missständen

Wiederaufbau von
ganz oder teilweise
zerstörten Gebäuden