Das ordentliche Verfahren

Art. 48 BauR
Ordent­liches Ver­fahren > Bau­gesuch

1 Das Bau­gesuch ist auf amtli­chem Formular mit folgen­den Bei­lagen der Bau­verwaltung einzu­reichen:

a) ein vom Geo­meter nachge­führter und unter­zeichneter Kataster­plan mit einge­tragenen Massen des Bau­körpers samt Grenz- und Gebäude­abständen mit minde­stens einem Fix­punkt;

b) Grund­riss­pläne aller Ge­schosse mit Ein­trag der Zweck­bestim­mung, Gebäude­schnitte und Fassaden­pläne im Mass­stab 1:100 mit be­stehenden und neuen Terrain­linien, den not­wendigen, auf den Fix­punkt bezo­genen Höhen­koten am Bau;

c) Kanalisations- und Erschliessungs­pläne mit Angabe der Abstell­plätze für Motor­fahr­zeuge und Fahr­räder im Mass­stab 1:100;

d) Berechnung der Ausnützungs­ziffer und des kubi­schen Inhalts nach SIA;

e) beson­dere Gesuchs­unter­lagen ge­mäss kanto­nalem und eidge­nössischem Recht.

2 Bei Um-, An- und Auf­bauten sind be­stehende Bau­teile schwarz, neu zu erstel­lende rot und abzu­brechende gelb darzu­stellen.

3 Bei Um­bauten muss aus den Plänen der Zu­stand der betref­fenden Bau­teile vor und nach dem Umbau ersicht­lich sein.

4 Die Bewilligungs­behörde kann in beson­deren Fällen weitere Unter­lagen, nament­lich ein geologi­sches Gut­achten, Schatten­wurf­dar­stellungen, aktu­eller Grund­buch­auszug ohne Grund­pfand­rechte, An­gaben über An­schluss­partien benach­barter Fassaden sowie ein Modell ver­langen. Im Weite­ren ist sie be­rechtigt, unter An­zeige an die Bau­herrschaft und zu Lasten der­selben, solche Unter­lagen selbst einzu­holen oder Fach­leute beizu­ziehen.

5 Das Bau­gesuch und die Bei­lagen sind vom Bau­herrn, vom Grund­eigentümer und vom Plan­verfasser zu unter­zeichnen. Die Unter­lagen und Pläne sind gefalzt, auf das Format A4, einzu­reichen.

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