1 Die Gebühr wird nach effektivem Aufwand verrechnet. Der Aufwand wird in einem Rapport festgehalten.
2 Die Ansätze richten sich nach den Vorgaben des KBOB (Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren) und werden jährlich neu angepasst:
Zeitmitteltarif (auf Basis von Honorar-Kategorie D): CHF 133.--/Std.
Die Arbeiten umfassen insbesondere folgende Arbeiten:
- Prüfen von Gesuchen;
- Ausfertigen von Einsprache- und Beschwerdeentscheiden;
- Baukontrollen;
- Sekretariatsarbeiten wie z.B. Erfassen und Publikation der Gesuche etc.
3 Für kleinere Bauvorhaben, wie z.B. Bauanzeigen, Bauanfragen und dergleichen, bei denen der Verwaltungsaufwand weniger als zwei Stunden beträgt, wird keine Gebühr erhoben.