Die Bauanzeige

Art. 3 GebO
Bauanzeige > Bewilligungs­gebühren

1 Die Ge­bühr wird nach effek­ti­vem Auf­wand ver­rech­net. Der Auf­wand wird in ei­nem Rap­port fest­ge­hal­ten.

2 Die An­sätze rich­ten sich nach den Vor­gaben des KBOB (Koor­di­nati­ons­konfe­renz der Bau- und Lie­gen­schafts­or­gane der öffent­li­chen Bau­herren) und wer­den jähr­lich neu an­ge­passt:

Zeit­mit­tel­tarif (auf Ba­sis von Hono­rar-Kate­gorie D): CHF 133.--/Std.

Die Ar­beiten um­fas­sen ins­be­sonde­re fol­gen­de Ar­bei­ten:

- Prü­fen von Ge­su­chen;

- Aus­ferti­gen von Ein­spra­che- und Be­schwer­de­ent­schei­den;

- Bau­kont­rollen;

- Sekre­tariats­ar­beiten wie z.B. Er­fas­sen und Publi­kation der Ge­suche etc.

3 Für klei­nere Bau­vor­haben, wie z.B. Bau­an­zeigen, Bau­an­fragen und der­glei­chen, bei de­nen der Ver­wal­tungs­auf­wand weni­ger als zwei Stunden be­trägt, wird kei­ne Ge­bühr er­ho­ben.