Die Bauanzeige

Art. 4 GebO
Bauanzeige > Bewilligungs­gebühren

Sämt­liche Aus­lagen wie Ex­perten-, Geo­meter­hono­rare, Publi­kations­kosten, Kosten für die Durch­füh­rung von Er­satz­vor­nah­men etc., trägt voll­um­fäng­lich die ge­büh­ren­pflichti­ge Person.