Die Bauanzeige

§ 42 BO
Bauanzeige > Bewilligungs­gebühren

1 Für die Be­hand­lung von Bau­ge­suchen ist eine dem Auf­wand ent­sprechen­de Ge­bühr zu ent­rich­ten, höch­stens aber Fr. 50'000.--. Der Ge­meinde­rat er­lässt eine Ge­bühren­ord­nung.

2 Aus­lagen für Gut­achten und ande­re ex­terne Kosten sind vom Bau­ge­such­steller zu­sätz­lich zu tra­gen.