Art. 19 NHV
Ökologischer Ausgleich > Globale Abgeltung
Die Ab­geltungen nach Artikel 18 werden um die Beiträge ge­kürzt, die für die gleiche ökolo­gische Leistung auf der land­wirtschaft­lichen Nutz­fläche oder der Betriebs­fläche nach den Artikeln 55-62 der Direktzahlungs­verordnung vom 23. Oktober 2013 ge­währt werden.

> Beitragshöhe, Art. 18 NHV