Art. 13 ZWG
Erstellung neuer Wohnungen (mit Nutzungs­beschränkung) > Änderung Nutzungs­beschränkung
Die Änderungen folgen­der Nutzungs­beschrän­kungen be­dürfen einer Bau­bewilligung:

a. Wechsel der Nutzung nach Artikel 7 Ab­satz 1 Buch­stabe a in die Nutzung als touris­tisch bewirt­schaftete Wohnung;

b. Wechsel der Nutzung inner­halb der Nutzungs­kategorien nach Artikel 7 Ab­satz 2.

> Nutzungsbeschränkung, Art. 3 ZWV