§ 25 BO Bauzone mit speziellen Vorschriften: Buonaserstrasse |
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Die Bauzone mit speziellen Vorschriften (BsV1) auf den GS-Nrn. 2304, 39 und 41 dient der Realisierung einer qualitätsvollen, dichten Zentrumsüberbauung für Wohnen, Leben im Alter, öffentliche Nutzungen, Arbeit und Dienstleistung. Es gilt eine Bebauungsplanpflicht. Diese basiert auf einem qualifizierten städtebaulichen Variantenstudium. Im Übrigen gelten folgende Bestimmungen: a) Ausnützungsziffer: 2.0; b) Firsthöhe: 29.00 m; c) Kleiner und grosser Grenzabstand: 5.00 m; d) Maximaler Wohnanteil 70% der aGF; e) Es gilt Lärmempfindlichkeitsstufe III (ES III); f) Die Sichtachse Dorfmattplatz/Schulhaus Waldegg ist freizuhalten. |
Bauzone mit spez. Vorschriften, § 18 BO Ausnützungsziffer, § 38 BO Firsthöhe, § 13 VPBG (altrechtlich) Grenzabstand, § 26 VPBG Lärmschutz, § 16 BO |