Art. 14 StrR
Beitragsberechnung
1 Die Beiträge der einzelnen Grundeigentümer werden aufgrund der nach Bauordnung zulässigen Baudichte (inkl. rechtsgültigen Plans einer Arealbebauung nach Bebauungsplan) auf der erfassten Grundstücksfläche sowie abgestuft nach direktem und indirektem Anstoss festgelegt.

2 Besondere Vor- oder Nachteile können durch eine angemessene Erhöhung bzw. Reduktion des Beitrages berücksichtigt werden. Betriebe mit besonders hohem Verkehrsaufkommen können angemessen stärker belastet werden.

3 Für Flächen ohne festgelegte Baudichte ist der Beitrag nach Massgabe des dem Grundeigentümer erwachsenden Sondervorteils festzusetzen.

Kostenteiler: Verfahren, Art. 15 StrR