§ 15 BO Arealbebauungen: Ausnützungsbonus |
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1 Erfüllt ein Baugesuch sämtliche Anforderungen der Arealbebauung, darf eine zusätzliche Ausnützung von 10% in Anspruch genommen werden. 2 Werden nicht alle Anforderungen erfüllt, reduziert sich der zusätzliche Bonus der Ausnützungsziffer entsprechend. |
Arealbebauungen, § 13 BO |