§ 15 BO Arealbebauungen: Ausnützungsbonus
1 Erfüllt ein Baugesuch sämtliche Anforderungen der Arealbebauung, darf eine zusätzliche Ausnützung von 10% in Anspruch genommen werden.

2 Werden nicht alle Anforderungen erfüllt, reduziert sich der zusätzliche Bonus der Ausnützungsziffer entsprechend.

Arealbebauungen, § 13 BO