Art. 42 RPV
Zonenwidrige Bauten > Land­wirtschafts­fremde Wohn­nutzung
1 Im Rahmen von Artikel 24d Ab­sätze 1 und 3 RPG sind Erweiterungen zu­lässig, welche für eine zeit­gemässe Wohn­nutzung unum­gänglich sind.

2 (aufgehoben)

3 Der Wieder­aufbau kann nach Zerstörung durch höhere Gewalt zuge­lassen werden.

> Bewilligungen, Art. 43a RPV