§ 22 PBV
Gestaltungsplan > Vorprüfung
Der Ge­meinde­rat kann einen Ge­stal­tungs­plan vor der öf­fentli­chen Auf­lage mit sei­ner Be­urtei­lung dem Amt für Raum­ent­wick­lung zur Vor­prü­fung ein­rei­chen.

> Vorprüfung, § 9 PBV