Das ordentliche Verfahren

§ 30c VPBG
Ordent­liches Ver­fahren > Bewilligungs­entscheid

Das Amt für Raum­pla­nung führt die Ent­schei­de und Stel­lung­nah­men von kanto­nalen Be­hörden und Fach­stellen zu­handen der ge­meindli­chen Bau­behörde in ei­nem kanto­nalen Ge­samt­ent­scheid zu­sam­men. Wider­sprechen sich einzel­ne kanto­nale Ent­scheide, so fällt der Regie­rungs­rat den kanto­nalen Ge­samt­ent­scheid.