Das ordentliche Verfahren

§ 30d VPBG
Ordent­liches Ver­fahren > Bewilligungs­entscheid

1 Die Bau­behör­de prüft das Bau­gesuch auf die Über­ein­stim­mung mit den Vor­schrif­ten des öf­fentli­chen Rechts. Sie ent­schei­det nicht über zivil­rechtli­che Ver­hält­nisse.

2 Über das Bau­gesuch und all­fälli­ge Ein­sprachen ent­schei­det die Bau­be­hörde gleich­zeitig. Die Bau­be­willi­gung und der Ein­sprache­ent­scheid sind zu­sam­men mit dem kanto­nalen Ge­samt­ent­scheid allen Ver­fahrens­beteilig­ten gleich­zeitig zu­zu­stellen.