Ist meldepflichtig !

Ge­stützt auf § 44a PBG, ist das Errichten von Pergolen melde­pflichtig.

Nach gel­tender Praxis ha­ben Sie das Vor­haben mit einer Bauanzeige zu mel­den.

Sind zu­sätz­lich zu die­sem Vor­haben wei­tere Bau- oder An­lagen­teile zu be­willi­gen, be­stimmt die zu­ständi­ge Be­wil­li­gungs­behörde das Ver­fahren nach einer Gesamt­betrach­tung des kon­kreten Einzel­falls. Kontak­tieren Sie in die­sem Fall den zu­ständi­gen An­sprech­partner.

Für Vor­haben inner­halb der Bau­zonen ist in Kompe­tenz­dele­gation die Abtei­lung Bau und Pla­nung die zu­ständige Be­wil­ligungs­behörde. Rei­chen Sie Ihre Bau­anzeige bei der Abtei­lung Bau und Pla­nung ein.

Gegen Vor­haben ausser­halb der Bau­zonen kann zu­sätz­lich das kanto­nale Amt für Raum­planung Ein­wendung er­heben. Rei­chen Sie Ihre Bau­anzeige auch in die­sem Fall bei der Ab­tei­lung Bau und Pla­nung ein.