DIe Bauanzeige

§ 6 PBG
Bauanzeige > Zuständigkeiten

1 Die Direk­tion des In­nern ist al­lein zu­stän­dig für im Wald ge­lege­ne forstli­che Bau­ten und An­lagen und nicht­forstli­che Klein­bau­ten und -an­lagen. Zu­dem er­füllt sie in die­sem Um­fang im Wald die bau­polizeili­chen Auf­gaben; da­von aus­ge­nom­men ist der forstli­che Wasser­bau.

2 Die Zu­stim­mung der Direk­tion des In­nern ist er­forder­lich für

a) Aus­nahme­be­willi­gun­gen zur Unter­schrei­tung des Wald­ab­stan­des;

b) den forstli­chen Wasser­bau.