§ 7 PPR Berechnung der Parkplatzzahl: Effektiver Bedarf |
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1 Der effektive Parkplatzbedarf ist der prozentuale Anteil am Grenzbedarf nach Abzug einer zonenbezogenen Reduktion, welche sich nach der Erschliessung durch andere, namentlich öffentliche Verkehrsmittel, nach den Reserven der Leistungsfähigkeit des angrenzenden Strassennetzes unter Berücksichtigung der Umweltsituation und nach den Erstellungsschwierigkeiten für Parkplätze richtet. Die Umschreibung der beiden Zonentypen ist aus folgender Tabelle ersichtlich. Zone A: Diese Zone umfasst die Kernzone gemäss Zonenplan sowie einen Korridor entlang der Stadtbahn (siehe Karte): Stark ausgelastetes Strassennetz, Erschliessung durch mehrere Buslinien mit dichtem Kursintervall sowie durch den Bahnhof SBB und Stadtbahn, gute Erschliessung für Zweiradverkehr. Zone B: Umfasst die übrigen Wohn-, Wohn-/Arbeits- und Arbeitszonen gemäss Zonenplan: Teilweise gute öffentliche Verkehrs- erschliessung und gute Erschliessung für den Zweiradverkehr. 3 Ausserhalb der Bauzonen legt der Gemeinderat den Parkplatzbedarf im Einzelfall fest. 4 Folgende prozentuale Anteile des Grenzbedarfes müssen mindestens bzw. dürfen höchstens erstellt werden (Bruchteile werden aufgerundet): Zone A: - Parkplätze für Bewohner/innen min. 60%, max. 100%; - Parkplätze für Besucher/innen und Kundschaft min. 40%, max. 70%; - Parkplätze für Beschäftigte min. 20%, max. 50%. Zone B: - Parkplätze für Bewohner/innen min. 60%, max. 100%; - Parkplätze für Besucher/innen und Kundschaft min. 60%, max. 100%; - Parkplätze für Beschäftigte min. 40%, max. 100%. 5 Der Gemeinderat bestimmt die Parkplatzanzahl innerhalb der Maximal- und Minimalwerte unter Berücksichtigung von Absatz 1. |
Grenzbedarf: Berechnung, § 6 PPR Parkierungszonen: Karte |