§ 5 PPR
Berechnung der Parkplatz­zahl: Berechnungs­grundlagen
1 Als Grenzbedarf wird diejenige Anzahl Parkplätze bezeichnet, die notwendig ist, wenn die Verkehrsbedürfnisse einer Liegenschaft vorwiegend mit privaten Verkehrsmitteln befriedigt werden müssen.

2 Die Parkplätze werden nach Benützerkategorien eingeteilt in Parkplätze für Bewohner/innen, für Besucher/innen und Kundschaft sowie für Beschäftigte.

3 Der Grenzbedarf richtet sich nach der Nutzungsart der Baute, der anrechenbaren Geschossfläche (aGF) und der genutzten Flächen des Dachgeschosses, der Anzahl der Wohnungen, der Sitzplatzzahl von Restaurants, der Bettenzahl von Hotels oder nach speziellen Erhebungen.

Grenzbedarf: Berechnung, § 6 PPR