§ 18 StraG Projektgenehmigung > Projektbeschluss |
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1 Der Regierungsrat beschliesst - unter Vorbehalt von § 19 - das Projekt. 2 Er integriert den Entscheid über unerledigte Einsprachen und die weiteren erforderlichen Bewilligungen und eröffnet sie gemeinsam. |
Projektbeschluss, § 15 StraV |