§ 18 StraG
Projektgenehmigung > Projektbeschluss
1 Der Regierungsrat beschliesst - unter Vorbehalt von § 19 - das Projekt.

2 Er integriert den Entscheid über unerledigte Einsprachen und die weiteren erforderlichen Bewilligungen und eröffnet sie gemeinsam.

Projektbeschluss, § 15 StraV