Das ordentliche Verfahren

§ 26 VVzPBG
Ordent­liches Ver­fahren > Bewilligungs­vorbehalt

1 Der Entwurf eines Gestaltungs­planes und da­rauf ge­stützte Bau­gesuche können gleich­zeitig öffent­lich aufge­legt werden.

2 Eine Bau­bewilligung darf je­doch erst er­teilt werden, wenn der Gestaltungs­plan rechts­kräftig geneh­migt ist.

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