Ihr Vorhaben ist gestützt auf § 75 PBG baubewilligungspflichtig.
Nach geltender Praxis wird die Bewilligung im vereinfachten Verfahren erteilt.
Sind zusätzlich zu diesem Vorhaben weitere Bau- oder Anlagenteile zu bewilligen, bestimmt die zuständige Behörde das Verfahren nach einer Gesamtbetrachtung des konkreten Einzelfalls. Kontaktieren Sie in diesem Fall die Ansprechpartner des gemeindlichen Bauamtes.
Für Vorhaben innerhalb der Bauzonen ist die Baukommission die zuständige Bewilligungsbehörde. Reichen Sie Ihr Baugesuch beim gemeindlichen Bauamt ein.
Vorhaben ausserhalb der Bauzonen benötigen zusätzlich eine Raumplanungsbewilligung des vom Regierungsrat bezeichneten Amtes. Die Baukommission beurteilt diese Vorhaben nur auf Einhaltung der baupolizeilichen Vorschriften. Reichen Sie Ihr Baugesuch auch in diesem Fall beim gemeindlichen Bauamt ein.