Das ordentliche Verfahren

§ 89 PBG
Ordent­liches Ver­fahren > Bewilligungs­gebühren

1 Die Bewilligungs­behörde er­hebt für die Be­handlung von Bau- und Vor­entscheid­gesuchen Gebühren nach der Gebühren­ordnung für die Ver­waltung und die Rechts­pflege im Kanton Schwyz.

2 Die Gemeinden können ab­weichende Gebühren­ordnungen er­lassen.

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