1 Das Baugesuch ist auf amtlichem Formular mit folgenden Beilagen der Bauverwaltung einzureichen:
a) ein vom Geometer nachgeführter und unterzeichneter Katasterplan mit eingetragenen Massen des Baukörpers samt Grenz- und Gebäudeabständen mit mindestens einem Fixpunkt;
b) Grundrisspläne aller Geschosse mit Eintrag der Zweckbestimmung, Gebäudeschnitte und Fassadenpläne im Massstab 1:100 mit bestehenden und neuen Terrainlinien, den notwendigen, auf den Fixpunkt bezogenen Höhenkoten am Bau;
c) Kanalisations- und Erschliessungspläne mit Angabe der Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Fahrräder im Massstab 1:100;
d) Berechnung der Ausnützungsziffer und des kubischen Inhalts nach SIA;
e) besondere Gesuchsunterlagen gemäss kantonalem und eidgenössischem Recht.
2 Bei Um-, An- und Aufbauten sind bestehende Bauteile schwarz, neu zu erstellende rot und abzubrechende gelb darzustellen.
3 Bei Umbauten muss aus den Plänen der Zustand der betreffenden Bauteile vor und nach dem Umbau ersichtlich sein.
4 Die Bewilligungsbehörde kann in besonderen Fällen weitere Unterlagen, namentlich ein geologisches Gutachten, Schattenwurfdarstellungen, aktueller Grundbuchauszug ohne Grundpfandrechte, Angaben über Anschlusspartien benachbarter Fassaden sowie ein Modell verlangen. Im Weiteren ist sie berechtigt, unter Anzeige an die Bauherrschaft und zu Lasten derselben, solche Unterlagen selbst einzuholen oder Fachleute beizuziehen.
5 Das Baugesuch und die Beilagen sind vom Bauherrn, vom Grundeigentümer und vom Planverfasser zu unterzeichnen. Die Unterlagen und Pläne sind gefalzt, auf das Format A4, einzureichen.