Anh DZV Auflagen Qualitätsstufe I > Waldweiden |
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4.1.1 Hofdünger, Kompost und nicht stickstoffhaltige Mineraldünger dürfen nur mit Bewilligung der für die Forstwirtschaft zuständigen kantonalen Stellen ausgebracht werden. 4.1.2 Anrechenbar und zu Beiträgen berechtigt ist nur der Weideanteil. 4.1.3 Im Übrigen gelten die Bestimmungen nach Ziffer 3.1. |
> Beitragshöhe, Anh DZV |