Anh DZV Auflagen Qualitätsstufe I > Blühestreifen |
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17.1.1 Begriff: Flächen, die vor der Aussaat als Ackerflächen genutzt oder mit Dauerkulturen belegt waren. 17.1.2 Bei gros­,sem Unkrautdruck kann ein Reinigungsschnitt vorgenommen werden. 17.1.3 Die Flächen müssen vor dem 15. Mai angesät werden. 17.1.4 Die Flächen mit Mischungen für einjährige Blühestreifen müssen jedes Jahr neu angesät werden. 17.1.5 Die einzelnen Flächen dürfen nicht grösser sein als 50 Aren. |
> Beitragshöhe, Anh DZV |