Anh DZV
Auf­lagen Qualitäts­stufe I > Regions­spezifische Bio­diversitäts­förder­flächen
16.1.1 Begriff: öko­logisch wert­volle natür­liche Lebens­räume, die keinem der nach den Ziffern 1-15 beschrie­benen Elemente ent­sprechen.

16.1.2 Die Auf­lagen und Bewilligung sind von der kanto­nalen Natur­schutz­fach­stelle in Ab­sprache mit dem kanto­nalen Land­wirt­schafts­amt und dem BLW festzu­legen.