Anh DZV Auflagen Qualitätsstufe I > Regionsspezifische Biodiversitätsförderflächen |
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16.1.1 Begriff: ökologisch wertvolle natürliche Lebensräume, die keinem der nach den Ziffern 1-15 beschriebenen Elemente entsprechen. 16.1.2 Die Auflagen und Bewilligung sind von der kantonalen Naturschutzfachstelle in Absprache mit dem kantonalen Landwirtschaftsamt und dem BLW festzulegen. |