Anh DZV Auflagen Qualitätsstufe I > Einzelbäume und Alleen |
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13.1.1 Der Abstand zwischen zwei zu Beiträgen berechtigenden Bäumen beträgt mindestens 10.00 m. 13.1.2 Unter den Bäumen darf in einem Radius von mindestens 3.00 m kein Dünger ausgebracht werden. |