§ 73 BO Gemeindliche Bauvorschriften > Änderung |
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Mit dem Inkrafttreten dieser Bauordnung werden die nachstehenden Rechtserlasse wie folgt geändert: 1. Altstadt-Reglement vom 11. Januar 1983 § 7 Abs. 2 2 Die Bauordnung der Stadt Zug vom 7. April 2009 gilt für die Altstadt, soweit deren Bestimmungen sinngemäss angewendet werden können und dem Altstadt-Reglement nicht zuwiderlaufen. § 24 Einleitungssatz Der Bewilligungspflicht, wie sie gemäss § 67 der Bauordnung der Stadt Zug vom 7. April 2009 besteht, werden zusätzlich unterstellt: ... 2. Parkplatzreglement vom 26. Juni 2001 § 1 Abs. 3 (neu) 3 Vorbehalten bleibt die vollumfängliche oder teilweise Befreiung von der Erstellungspflicht im Rahmen des autoarmen Wohnens und Arbeitens im Sinne von § 10 der Bauordnung der Stadt Zug vom 7. April 2009. |