§ 7 VVBDie Projektbegutachtung, Abnahme und Kontrolle von Sprinkler-, Brandmelde- und Rauchschutzdruckanlagen, Feuerwehraufzügen sowie die Abnahme und Kontrolle von Blitzschutzsystemen erfolgen durch die Kantonale Feuerpolizei. Diese regelt die Einzelheiten in Weisungen.