§ 5 BVVJe nach Art und Lage des Bauvorhabens sind ferner erforderlich:
a. Grundbuchauszüge über die von der Baueingabe erfassten Grundstücke und Grundstücksteile;
b. Berechnungen über die Ausnützung in Bezug auf Nutzungsziffern oder eine allfällige andere Beschränkung, nötigenfalls mit planlicher Erläuterung;
c. Angaben über die äusseren Materialien und Farben;
d. Plan über die Liegenschaftenentwässerung;
e. Berechnung der erforderlichen und zulässigen Fahrzeugabstellplätze;
f. Nachweis der Energiebedarfsdeckung (§ 10a EnerG);
g. Lärmgutachten;
h. Emissionserklärung sowie Pläne und Angaben über Abluftanlagen;
i. allfällige weitere nach Spezialgesetzen erforderliche Unterlagen;
j. Umweltverträglichkeitsbericht;
k. Begründung für allfällige Ausnahmegesuche;
l. nachbarliche Zustimmungserklärungen in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen;
m. Nachweis der Berechtigung zur Einreichung des Baugesuches, wenn die Gesuchstellenden über das Baugrundstück nicht alleinverfügungsberechtigt sind;
n. aktuelle Fotos des Zustands des Baugrundstücks, der unmittelbaren Umgebung des Bauvorhabens und von bestehenden Bauten und Anlagen;
o. Nachweis der Menge des Aushubs gemäss § 2 der Verordnung über den Bahntransport von Aushub und Gesteinskörnung vom 3. Februar 2021.