§ 19c BBV I1 Die Gemeinden vollziehen die NISV im Rahmen der Richt- und Nutzungsplanung sowie des Baubewilligungsverfahrens.
2 Das AWEL ist die kantonale Fachstelle für nichtionisierende Strahlung. Ihm obliegen insbesondere:
a. die fachliche Beratung der Gemeinden;
b. die Kontrolle der Betriebsdaten von Sendeanlagen für Mobilfunk.
3 Die Städte Zürich und Winterthur bezeichnen eigene Fachstellen.