Allgemeine Bauverordnung des Kantons Zürich

§ 25 ABVKlein­bau­ten und An­bau­ten fal­len bei der Be­rech­nung des Mehr­län­gen­zu­schlags aus­ser Be­tracht, so­fern die Bau- und Zo­nen­ord­nung nicht et­was an­de­res be­stimmt.

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