§ 13 ABV1 (nicht anzuwenden).
2 Für verglaste Balkone, Veranden und Loggien sowie Wintergärten und Windfänge ohne heiztechnische Installationen, soweit sie dem Energiesparen dienen (§ 11 und 12 WDV), gilt eine zusätzliche Baumassenziffer. Sie beträgt 20% der zonengemässen Grundziffer.