Nichtbauzone Familiengärten

§ 27 PBGDie Übrigen Zonen mit speziellen Vorschriften dienen Zwecken, welche im Zonenplan eigens vermerkt sind und sich in der Regel anderswo nicht verwirklichen lassen.

Planungs- und Baugesetz des Kantons Zug (Auszug)

DRUCKEN