Strassen

§ 3 GSWDer Strassenraum umfasst die Fahrbahnen und Gehwege mit den technisch notwendigen Anlagen, wie Kunstbauten, Pumpwerken zur Entwässerung, Anlagen für den Immissionsschutz, ferner die Haltestellen für den öffentlichen Verkehr, Radstreifen und -wege, trennende Grünstreifen sowie öffentliche Parkplätze entlang der Fahrbahn.

Gesetz über Strassen und Wege des Kantons Zug (Auszug)

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