§ 38 VVzPBG Baubewilligungsverfahren > Baueingabe und Vollständigkeitsprüfung |
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1 Baugesuche für alle bewilligungspflichtigen Bauten und Anlagen sind auf dem offiziellen Gesuchsformular bei der Gemeinde einzureichen. Bei anderen Stellen eingereichte Gesuche sind unverzüglich an die zuständige Gemeinde weiterzuleiten. 2 Die Gemeinde prüft die Gesuchsunterlagen auf ihre formelle Vollständigkeit. 3 Sind die Unterlagen vollständig, publiziert die Gemeinde das Gesuch. |