§ 38 VVzPBG
Baubewilligungsverfahren > Baueingabe und Vollständigkeitsprüfung
1 Baugesuche für alle bewilligungspflichtigen Bauten und Anlagen sind auf dem offiziellen Gesuchsformular bei der Gemeinde einzureichen. Bei anderen Stellen eingereichte Gesuche sind unverzüglich an die zuständige Gemeinde weiterzuleiten.

2 Die Gemeinde prüft die Gesuchsunterlagen auf ihre formelle Vollständigkeit.

3 Sind die Unterlagen vollständig, publiziert die Gemeinde das Gesuch.