§ 20 VVzGSchG Beitragsgesuche und Zusicherungen |
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1 Gesuche um eine Beitragszusicherung sind dem Amt für Umweltschutz einzureichen. Dem Gesuch sind alle für die Überprüfung notwendigen Unterlagen beizulegen (Projektpläne, technischer Bericht, Kostenvoranschlag, hydraulische und weitere erforderliche Berechnungen). Vor wesentlichen Änderungen ist die Zustimmung der zuständigen Behörde einzuholen. 2 Beitragsgesuche sind durch den Gemeinderat oder den Verbandsvorstand zu stellen. Das Amt für Umweltschutz leitet Gesuche für Bundesabgeltungen an das zuständige Bundesamt weiter und sorgt für die Vermittlung der Abgeltungen. 3 Über kantonale Zusicherungen entscheidet: a) das Amt für Umweltschutz bis Fr. 80'000.-; b) das Umweltdepartement bis Fr. 200'000.-; c) der Regierungsrat ab Fr. 200'000.- . |