§ 89 PBG Baubewilligungsverfahren > Gebühren |
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1 Die Bewilligungsbehörde erhebt für die Behandlung von Bau- und Vorentscheidgesuchen Gebühren nach der Gebührenordnung für die Verwaltung und die Rechtspflege im Kanton Schwyz. 2 Die Gemeinden können abweichende Gebührenordnungen erlassen. |