Art. 24 AWR
Abwasseranlagen > Beiträge ausserhalb der Bauzone
An die Projektierungs- und Baukosten von abwassertechnischen Sanierungen ausserhalb des Baugebietes kann der Gemeinderat 20% leisten, sofern für die Beteiligten unzumutbare Kosten entstehen. Der Gemeinderat entscheidet darüber innert eines Jahres nach der Beitragszusicherung des Kantons.