Art. 14 BZO1 Fenster haben die Form eines stehenden Rechtecks aufzuweisen und gegenüber der Mauerfläche der gesamten Fassadenfläche zurückzustehen.
2 ln der Kernzone I sind die herkömmlichen ein- oder zweiflügligen Fenster mit Einfassungen und Sprossenteilung zu verwenden.
3 Es sind Fensterläden anzubringen.