Art. 13 BZO1 Die Gliederung und Aufteilung, sowie díe Materialwahl und die Farbgebung von Fassaden hat die alte herkömmliche Bauweise zu berücksichtigen. Reflektierende, sowie ortsunübliche Materialien und Farben sind unzulässig.
2 ln der Kernzone I sind frei kragende Balkone nur auf der Traufseite zulässig.