Bau- und Zonenordnung Wädenswil-Hütten

Art. 41 BZOAre­al­über­bau­ung­en sind nur in den Wohn­zo­nen W2A und W2B so­wie der Ge­wer­be­zo­ne zu­läs­sig. Die Min­dest­are­al­flä­che be­trägt 4'000 m2.

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